Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Münster (
Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger.
Er ist wegen der Rücknahme der Berufung gegen die Beklagten zu 2) und 3) zudem dieses Rechtsmittels verlustig.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte zu 1 gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zu 1 zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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