[1] Auszugehen ist von dem auch vom BGH (NJW 1976, 1202 [ES Kfz-Schaden A-3/10]) anerkannten Grundsatz, daß bei erheblicher Beschädigung eines schon gebrauchten, aber noch völlig neuwertigen Pkws Schadensersatz auf Neuwagenbasis zugebilligt werden kann. Dies ungeachtet dessen, daß ein Kfz nach der Ingebrauchnahme nicht mehr neu im strengen Sinne des Wortes ist. ...
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