I. Der Kläger verlangt die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Wohnmobil. Gemäß verbindlicher Bestellung vom 10. Januar 2006 bestellte der Kläger bei der Beklagten ein fabrikneues Wohnmobil des Herstellers T., Typ S. . Unter Berücksichtigung einer Inzahlungnahme eines Altfahrzeugs des Klägers wurde ein Kaufpreis von 23.000 EUR vereinbart. Finanziert wurde ein Betrag von 20.000 EUR. 3.000 EUR zahlte der Kläger bar.
Wegen der Beschaffenheit des Fahrzeugs wird auf den Bestellschein Anlage 1 zur Klageschrift Bezug genommen, insbesondere auf die Eintragung zur Motorisierung.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|