Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 20.12.2007 verkündete Urteil des Landgerichts Neubrandenburg (Az.:
I.
Der Kläger macht gegen den Beklagten den Rücktritt vom Kauf eines bei diesem zum Preis von 15.758,82 € erworbenen Wohnwagen Caravan "Camper 450 DM Lifestyle" geltend, der dem Kläger am 16.04.2005 übergeben wurde.
Der Kläger hat erstinstanzlich das Auftreten verschiedenster erheblicher Mängel an dem Fahrzeug - u.a. etwa: Vorzelt undicht, Wasserarmatur im Bad zu empfindlich, Dichtung Wasserbecken defekt, Teppich am Ofen defekt, blinde Stellen am Spiegel im Bad - geltend gemacht, die er im Zeitraum vom 06.05. bis 10.07.2005 gerügt habe. Im September 2006 habe das Vorzelt erneut undichte Stellen aufgewiesen. Bei dem Fahrzeug handele es sich um ein sogen. "Montagsauto".
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