Auf die Berufung des Klägers wird das am 27. März 2019 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg (
Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 2.548,51 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. September 2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 86 Prozent und die Beklagte zu 14 Prozent zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|