Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 30.04.2018, Az.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
3.Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.Die Revision wird zugelassen.
5.Streitwert des Berufungsverfahrens: 12.866,32 €.
I.
Die Klägerin verfolgt im Rahmen einer offenen Teilklage die Rückabwicklung eines Darlehens, das ihr die beklagte Bank zur Finanzierung eines Fahrzeugkaufs gewährt hat.
1. 2. 3. 4.
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