Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin Ziffer 3 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 26.06.2019 in Gestalt des Bescheids vom 11.07.2019 wird wiederhergestellt.
Die Anträge der Antragstellerinnen Ziffer 1, 2 und 4 werden abgelehnt.
Die Antragsgegnerin trägt ¼ der Gerichtskosten und ihrer eigenen außergerichtlichen Kosten, sowie die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin Ziffer 3. Die Antragstellerinnen Ziffer 1, 2 und 4 tragen die übrigen Kosten des Verfahrens nach Kopfteilen, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auf 20.000 EUR festgesetzt.
Die Antragstellerinnen wenden sich im Hinblick auf Lärmimmissionen gegen die Durchführung der Veranstaltung "Sindelfingen Rockt 2019"
I.
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