Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Einzelrichters der 16. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 20.02.2018 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
Berufungsstreitwert: 7.541,84 €
A.
Die Klägerin nimmt den Beklagten aus einer Beratungsvereinbarung zur Tarifoptimierung in der privaten Krankenversicherung auf Honorarzahlung in Anspruch.
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