Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 22.6.2012 (
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 19.947,66 EUR nebst 5%-Punkte Zinsen über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 20.5.2011 zu bezahlen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.023,16 EUR nebst 5%-Punkte Zinsen über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 14.12.2011 zu bezahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
III.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|