I. Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts Dresden vom 16.4.2018 abgeändert. Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt A., L... für folgenden Klageantrag bewilligt:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 16.631,70 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.877,- € ab dem 9.9.2016 zu zahlen;
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|