Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
I.
Mit Beschluss vom 14. März 2019 entzog das Amtsgericht Tiergarten dem Antragsteller gemäß § 111a Abs. 1 StPO vorläufig die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen. Die dagegen gerichtete Beschwerde des Antragstellers verwarf das Landgericht Berlin mit Beschluss vom 2. Mai 2019. Ob eine Entscheidung des Landgerichts über die am 20. Juni 2019 erhobene Anhörungsrüge ergangen ist, wird vom Antragsteller nicht vorgetragen.
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