Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Berufungszulassungsverfahren wird auf 10.000,- Euro festgesetzt.
I.
Die Klägerin wendet sich gegen einen Bescheid, mit dem der Prüfungsausschuss für die Fahrlehrerprüfung in Bayern bei der Regierung von Oberbayern (im Folgenden: Prüfungsausschuss) das Nichtbestehen der ersten Wiederholungsprüfung zur Erlangung der Fahrlehrerlaubnis festgestellt hat.
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