Die Berufungen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Ulm vom 18.07.2019, Az.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 15 % und die Beklagte 85 %.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziff. 1 genannte Urteil des Landgerichts Ulm ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.
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