Die Geschädigte ist Kfz-Händlerin. Für ihren vom Unfall betroffenen, fast neuwertigen Pkw hatte der unverzüglich beauftragte Kfz-Sachverständige einen nur durch Einbau einer Rohbaukarosserie behebbaren Schaden festgestellt. Wegen einer daraufhin mit dem zweitbeklagten gegnerischen Versicherer aufkommenden Kontroverse ließ die Kl. das Fahrzeug nahezu zwei Jahre unrepariert herumstehen, ehe dann ein zweites Gutachten die erste Diagnose bestätigte. Bei seiner Abrechnung auf Reparatur-Gutachten-Basis macht die Kl. auch Wertverlust geltend.
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