1. Der Antrag des Betroffenen auf gerichtliche Entscheidung gegen den Bescheid des Bundesministeriums der Justiz vom 29. November/1. Dezember 2011 wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Bescheides verworfen.
2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3. Der Geschäftswert wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.
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