Der Kläger zog sich als Insasse im Kraftfahrzeug des Beklagten zu 1, das bei der Beklagten zu 2 haftpflichtversichert war, bei einem durch das Platzen eines Reifens verursachten Unfall erhebliche Verletzungen zu. Bei dem Unfall kamen außerdem die Ehefrau und der Sohn des Klägers ums Leben.
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