Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Herausgabe eines Pkw Mercedes 560 SEL.
Eigentümerin dieses Fahrzeugs war die Firma E. in C./Italien. Diese hatte den Pkw am 4. November 1987 als Neuwagen gekauft und an L. Co. verleast. Am 16. Februar 1988 meldete Co. den Pkw bei der Polizei in Ma. als gestohlen. Die Klägerin erbrachte als Kaskoversicherer des Pkw eine Entschädigungsleistung an die Eigentümerin.
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