I. Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts Görlitz vom 3.3.2022 teilweise abgeändert und dem Antragsteller Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt H......, ..., für folgenden Klageantrag bewilligt:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein angemessenes Schmerzensgeld in Höhe von 5000,- € nebst 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu zahlen;
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Schadensersatz in Höhe einer 1,3-Gebühr (außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren) aus einem Streitwert von 5500,- EUR nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweils geltenden Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
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