LG Münster, vom 15.10.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 70/18
OLG Hamm, vom 12.08.2019 - Vorinstanzaktenzeichen I-18 U 119/18
Provisionsanspruch eines Maklers durch Erbringen der Vermittlungsleistung für die Verkäufer im Hinblick auf den mit den Erwerbern geschlossenen Kaufvertrag; Beginn der Widerrufsfrist bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen; Aushändigung der Informationen des Unternehmers über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts an den Verbraucher; Erklärung des Verbrauchers über die Kenntnis vom Verlust seines Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer
BGH, Urteil vom 26.11.2020 - Aktenzeichen I ZR 169/19
DRsp Nr. 2021/626
Provisionsanspruch eines Maklers durch Erbringen der Vermittlungsleistung für die Verkäufer im Hinblick auf den mit den Erwerbern geschlossenen Kaufvertrag; Beginn der Widerrufsfrist bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen; Aushändigung der Informationen des Unternehmers über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts an den Verbraucher; Erklärung des Verbrauchers über die Kenntnis vom Verlust seines Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer
a) Der Beginn der Widerrufsfrist bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen setzt nicht nur voraus, dass der Unternehmer den Verbraucher entsprechend den Anforderungen des Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1EGBGB über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts informiert hat, sondern erfordert darüber hinaus, dass der Unternehmer dem Verbraucher diese Informationen gemäß Art. 246a § 4 Abs. 2 Satz 1 EGBGB auf Papier oder, wenn der Verbraucher zustimmt, auf einem anderen dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt hat. Zu diesen Informationen gehört auch diejenige über das Muster-Widerrufsformular in der Anlage 2 zum EGBGB.
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