LG Coburg, vom 16.01.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 694/01
PKW-Kaufvertrag : Auslegung des im Kaufvertrag verwendeten Begriffs Neuwagen, wenn der Käufer auf einen zwischen der Herstellung des PKW und dem Verkauf stattgefundenen Modellwechsel hingewiesen wurde
OLG Bamberg, Urteil vom 21.06.2002 - Aktenzeichen 6 U 9/02
DRsp Nr. 2002/10610
PKW-Kaufvertrag : Auslegung des im Kaufvertrag verwendeten Begriffs " Neuwagen", wenn der Käufer auf einen zwischen der Herstellung des PKW und dem Verkauf stattgefundenen Modellwechsel hingewiesen wurde
Auch wenn bei Abschluss eines Kaufvertrages über einen PKW das vorgefertigte Formular über die Bestellung eines PKW-Neufahrzeugs verwendet wird, fehlt es dennoch nicht an der zugesicherten Eigenschaft " Fabrikneuheit", wenn der Käufer unstreitig auf einen stattgefundenen Modellwechsel hingewiesen wurde. Der Begriff "Neuwagen" ist dann so zu verstehen, dass die Lieferung eines neuen, d. h. aus Neuteilen hergestellten und noch nicht genutzten PKW geschuldet ist, der aber, wie im Streitfall, bei Abschluss des Kaufvertrages bereits knapp 18 Monate alt sein kann.