Pflichten eines Kraftfahrers gegenüber einem radfahrenden Kind
BGH, Urteil vom 01.07.1997 - Aktenzeichen VI ZR 205/96
DRsp Nr. 1997/6271
Pflichten eines Kraftfahrers gegenüber einem radfahrenden Kind
»Ein Kraftfahrer darf grundsätzlich nicht darauf vertrauen, daß ein Kind anhalten wird, wenn es mit einem Fahrrad auf die Fahrbahn zufährt und nicht eindeutig erkennen läßt, daß es rechtzeitig abbremsen werde.«