AGBG § 9 ; AKB § 7 I Abs. 2 S. 3; BGB §§ 242, 548 ;
Fundstellen:
DAR 1982, 268
MDR 1982, 574
NJW 1982, 167
VRS 62, 82
VersR 1982, 134
Vorinstanzen:
OLG München,
Pflicht des Mieters eines Kfz zur Hinzuziehung der Polizei bei einem Unfall
BGH, Urteil vom 11.11.1981 - Aktenzeichen VIII ZR 271/80
DRsp Nr. 1994/4963
Pflicht des Mieters eines Kfz zur Hinzuziehung der Polizei bei einem Unfall
1. Wird in AGB die dem Mieter eines Kraftfahrzeugs gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts gewährte Haftungsfreistellung davon abhängig gemacht, daß er bei Unfällen die Polizei hinzuzieht, so liegt darin keine unangemessene Benachteiligung des Mieters. 2. Für die Rechtsfolgen, die daraus entstehen, daß der Mieter die Polizei nicht hinzuzieht, sind die Grundsätze zu berücksichtigen, die in der Fahrzeugversicherung zur Einschränkung der Leistungsfreiheit der Versicherung bei nachträglicher Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers gelten.
Normenkette:
AGBG § 9 ; AKB § 7 I Abs. 2 S. 3; BGB §§ 242, 548 ;
Hinweise:
Zu 1: Bestätigung v. BGH v. 15.5.1968 (VIII ZR 136/66), NJW 1968, 2099 = VersR 1968, 774
Vorinstanz: OLG München,
Fundstellen
DAR 1982, 268
MDR 1982, 574
NJW 1982, 167
VRS 62, 82
VersR 1982, 134
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