OVG Saarland - Beschluß vom 02.02.1995 (9 W 6/95) - DRsp Nr. 1996/29856
OVG Saarland, Beschluß vom 02.02.1995 - Aktenzeichen 9 W 6/95
DRsp Nr. 1996/29856
Im Streit über den Sofortvollzug der Aufforderung zur Rückgabe eines zu Unrecht ausgestellten Ersatzführerscheins ist im Rahmen der Abwägung nach § 80 Abs. 5VwGO zu berücksichtigen, daß den Antragsteller nach §§ 2StVG, 4 Abs. 2StVZO die Beweislast für das Bestehen der Fahrerlaubnis trifft.