OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 16.03.1993 (5 A 496/92) - DRsp Nr. 1994/14119
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.03.1993 - Aktenzeichen 5 A 496/92
DRsp Nr. 1994/14119
Soweit es um die Kostentragungspflicht für eine polizeiliche oder ordnungsbehördliche Vollzugsmaßnahme geht, ist bezüglich der Frage der Verantwortlichkeit in der Regel nicht die Sicht im Zeitpunkt des Eingriffs maßgeblich, sondern die wirkliche Sachlage, wie sie sich bei späterer rückschauender Betrachtung objektiv darstellt.