OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluß vom 06.01.1993 (19 A 390/92) - DRsp Nr. 1995/3883
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 06.01.1993 - Aktenzeichen 19 A 390/92
DRsp Nr. 1995/3883
Die Anordnung der Teilnahme an einem Nachschulungskurs gegenüber einem Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse 1 b, der während der Probezeit einen Rotlichtverstoß begangen hat, verstößt gegen das Übermaßverbot, wenn der Betroffene vor dieser Anordnung die Fahrerlaubnisprüfung für die Klasse 1 a abgelegt hat, die auch zum Führen von Kfz der Klassen 1 b berechtigt.