OVG Münster - Urteil vom 21.02.1980 (IV A 2654/79) - DRsp Nr. 1994/14106
OVG Münster, Urteil vom 21.02.1980 - Aktenzeichen IV A 2654/79
DRsp Nr. 1994/14106
1. Beim Abschleppen von Pkw's durch private Unternehmer in behördlichem Auftrag entsteht ein Anspruch auf Ersatz von Abschleppkosten gegen den pflichtigen Fahrzeugeigentümer nur zugunsten der anordnenden Behörde.2. Besteht für die öffentlich-rechtliche Leistung des Pflichtigen an die Behörde (zu Händen des Abschleppunternehmers) kein hinreichender Grund, so entsteht ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, der vor den Verwaltungsgerichten zu verfolgen ist.