OVG Lüneburg - Urteil vom 28.01.1993 (12 L 3173/92) - DRsp Nr. 1994/14072
OVG Lüneburg, Urteil vom 28.01.1993 - Aktenzeichen 12 L 3173/92
DRsp Nr. 1994/14072
Die Vorschrift des § 2a Abs. 2StVG stellt auf den Zeitpunkt ab, zu dem die Straftat oder die Ordnungswidrigkeit begangen worden ist; auf den Zeitpunkt zu dem die Strafe festgesetzt oder der Bußgeldbescheid erlassen wird, kommt es nicht an.