OLG Zweibrücken - Beschluß vom 31.03.1989 (1 Ss 35/89) - DRsp Nr. 1997/1238
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 31.03.1989 - Aktenzeichen 1 Ss 35/89
DRsp Nr. 1997/1238
»1. Auch Straßenverkehrsvergehen können unter § 105 Abs. 1 Nr. 2JGG fallen. 2. Die im Gegensatz zu der Annahme des Berufungsgerichts - möglicherweise - notwendige Anwendung von Jugendstrafrecht auf einen Heranwachsenden kann auch Auswirkungen auf die Entscheidung über die Anordnung einer Fahrerlaubnisentziehung haben.«3. Dauert die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bereits länger als die von der Vorinstanz bemessene Sperrfrist und ist nach Aufhebung des Urteils fraglich, ob eine endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis überhaupt noch ausgesprochen wird, so ist die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis aufzuheben.