OLG Zweibrücken - Beschluß vom 19.02.1993 (1 Ss 223/92) - DRsp Nr. 1994/13629
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 19.02.1993 - Aktenzeichen 1 Ss 223/92
DRsp Nr. 1994/13629
1. Einer geständigen Einlassung, die sich darauf beschränkt, daß der Betroffene zugibt, das kontrollierte Fahrzeug geführt zu haben und im übrigen das Meßergebnis nicht anzuzweifeln, kommt ein Beweiswert für die Geschwindigkeitsermittlung nicht zu. In einem solchen Fall ist der Tatrichter bei der Feststellung des Sachverhalts auf das Ergebnis der Geschwindigkeitsmessung angewiesen und muß sich damit auseinandersetzen, ob die Voraussetzungen für eine exakte und störungsfreie Messung gegeben waren.
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