OLG Zweibrücken - Beschluß vom 09.04.1997 (1 Qs 49/97) - DRsp Nr. 1998/403
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 09.04.1997 - Aktenzeichen 1 Qs 49/97
DRsp Nr. 1998/403
»Genügt der Beschuldigte bereits der Wartepflicht nicht, vermag ihn das Zurücklassen eines Zettels an der Windschutzscheibe nicht zu entlasten. Als Fahrzeugführer ist er ungeeignet, wenn er trotz vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis mehrfach sein Fahrzeug benützt.«