OLG Zweibrücken - Beschluß vom 09.02.1978 (Ss 21/78) - DRsp Nr. 1994/13745
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 09.02.1978 - Aktenzeichen Ss 21/78
DRsp Nr. 1994/13745
Neben der Verwertung von Lichtbildern, die bei der Radarüberwachung angefertigt worden sind, ist im Bußgeldverfahren in der Regel nicht noch die Vernehmung der Beamten erforderlich, die die Radarmessung durchgeführt haben.