OLG Zweibrücken - Beschluß vom 06.03.1989 (1 Ss 42/89) - DRsp Nr. 1994/13701
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 06.03.1989 - Aktenzeichen 1 Ss 42/89
DRsp Nr. 1994/13701
Erklärt der Betroffene, daß er einer Entscheidung ohne Hauptverhandlung "zunächst" widerspreche, so darf sein Schweigen auf eine spätere Anfrage des Gerichts, ob dem Beschlußverfahren widersprochen werde, nicht als stillschweigendes Einverständnis mit dem Beschlußverfahren ausgelegt werden.