Wie das Landgericht rechtsfehlerfrei festgestellt hat, rannte der Angeklagte, der seiner auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Freundin imponieren oder ihr Mitleid erregen wollte, seitlich vom Bürgersteig aus auf die Fahrbahn der B.- in Kaiserslautern, wo er nach etwa 5 bis 6 Metern auf die Motorhaube eines ihm mit einer Geschwindigkeit von ca. 30 km/h entgegenkommenden Fahrzeugs sprang, obwohl er um die Gefährdung der Insassen des Fahrzeugs wußte. Der Fahrzeugführer, der nicht mehr in der Lage war, dem Angeklagten auszuweichen, bremste sein Fahrzeug abrupt ab. Die Beifahrerin erlitt einen Schock. Der Angeklagte selbst zog sich beim Abrollen vom Fahrzeug eine Nierenprellung zu. Weiterer Schaden entstand nicht.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|