OLG Zweibrücken - 30.03.1994 (1 U 252/92) - DRsp Nr. 1995/9929
OLG Zweibrücken, vom 30.03.1994 - Aktenzeichen 1 U 252/92
DRsp Nr. 1995/9929
Die nach der Unfallverletzung eingetretene Notwendigkeit weiterer Behandlung wegen Verschleißes einer Kieferprothese schließt nicht aus, daß die für den Lauf der Verjährungsfrist nach § 852BGB bedeutsame Kenntnis des Schadens schon vorher gegeben ist.