OLG Wien - 06.07.1994 (17 R 120/94) - DRsp Nr. 1996/29492
OLG Wien, vom 06.07.1994 - Aktenzeichen 17 R 120/94
DRsp Nr. 1996/29492
Ein KfzÄLenker, der bei einer nächtlichen Überlandfahrt mit eingeschaltetem Abblendlicht eine (im Hinblick auf die Sichtweite überhöhte) Geschwindigkeit von 70 bis 8O km/h einhält und überdies versucht, ein CDÄAbspielgerät zu bedienen, und damit seine Aufmerksamkeit von der Fahrbahn abwendet, handelt grob fahrlässig, so daß der Versicherer von seiner Leistungsverpflichtung frei ist.