OLG Thüringen - Beschluß vom 05.05.1994 (1 Ss 26/92) - DRsp Nr. 1996/3658
OLG Thüringen, Beschluß vom 05.05.1994 - Aktenzeichen 1 Ss 26/92
DRsp Nr. 1996/3658
Verwirft das Gericht den Einspruch nach § 74 Abs. 2OWiG in der irrigen Annahme, das persönliche Erscheinen sei angeordnet, so betrifft und umfaßt die von dem selben Irrtum ausgehende Verfahrensrüge (Geltendmachung der Unzulässigkeit der Anordnung des persönlichen Erscheinens) den in Wahrheit vorliegenden Verfahrensverstoß (Verwerfung des Einspruchs ohne Anordnung des persönlichen Erscheinens).