OLG Stuttgart - Urteil vom 09.05.1980 (2 U 9/80) - DRsp Nr. 1994/13549
OLG Stuttgart, Urteil vom 09.05.1980 - Aktenzeichen 2 U 9/80
DRsp Nr. 1994/13549
Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls i.S. von § 61VVG ist nicht gegeben, wenn das gewöhnliche Maß an Fahrlässigkeit erheblich überschritten ist und auch das subjektive vorwerfbare Fehlverhalten weit über das gewöhnliche Maß hinausgeht. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (hier: bejaht bei Überfahren von Rotlicht nach relativ kurzer Gelbphase).