OLG Stuttgart - Beschluß vom 23.10.1985 (4 Ss 701/85) - DRsp Nr. 1994/13480
OLG Stuttgart, Beschluß vom 23.10.1985 - Aktenzeichen 4 Ss 701/85
DRsp Nr. 1994/13480
Die Verjährung wird nicht nur durch die - erste - Vorlage der Akten an das unzuständige Amtsgericht, sondern erneut durch die spätere Vorlage an das zuständige Amtsgericht unterbrochen.