I.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen in Übereinstimmung mit dem Bußgeldbescheid der Landeshauptstadt Stuttgart wegen einer fahrlässigen Verkehrsordnungswidrigkeit des Mißachtens einer Verkehrsampel zu der Geldbuße von 250,00 DM und zu einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt.
Es hat festgestellt:
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