I.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen einer fahrlässigen Verkehrsordnungswidrigkeit des Überschreitens der durch Zeichen 274 zur StVO angeordneten zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 41 km/h zu der Geldbuße von 300,00 DM und zu einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt.
Dem liegt folgender Verfahrensgang zugrunde:
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