OLG Saarbrücken - Urteil vom 27.11.1997 (12 U 277/96) - DRsp Nr. 1999/1812
OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.11.1997 - Aktenzeichen 12 U 277/96
DRsp Nr. 1999/1812
1. Die Kosten der Erstattung eines vorgerichtlich eingeholten Gutachtens über den Schadensumfang sind, von Bagatellschäden abgesehen, dem Geschädigten zu erstatten, da der hierfür beweispflichtige Geschädigte mangels Kenntnis der Schadenshöhe der in dem Gutachten hierzu getroffenen Feststellungen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung bedarf. 2. Dagegen ist ein vorgerichtlich eingeholtes Privatgutachten zur Rekonstruktion des Unfallablaufs nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung geeignet, da eine wirtschaftlich denkende Partei von einer Einholung deshalb abgesehen hätte, weil sich ihr aufgedrängt hätte, daß das Parteigutachten nicht zur Überzeugungsbildung des Gerichts ausgereicht hätte, vielmehr ein gerichtliches Gutachten eingeholt werden mußte.