OLG Saarbrücken - Urteil vom 18.11.1988 (1 U 197/88) - DRsp Nr. 1994/13267
OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.11.1988 - Aktenzeichen 1 U 197/88
DRsp Nr. 1994/13267
Zu Hinweisen auf eine geänderte Verkehrsführung ist die Straßenverkehrs- oder Straßenbehörde nicht verpflichtet, wenn die Verkehrsregelung ohne zusätzliche Hinweise deutlich erkennbar ist, so daß ein durchschnittlicher Verkehrsteilnehmer bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt Schäden selbst abwenden kann.