OLG Saarbrücken - 09.09.1997 (4 U 897/96-197) - DRsp Nr. 1999/1815
OLG Saarbrücken, vom 09.09.1997 - Aktenzeichen 4 U 897/96-197
DRsp Nr. 1999/1815
Wer nach einer Straftat gegen einen Dritten durch anschließendes Entfernen vom Tatort seine Verfolgung herausgefordert hat, kann für die vorsätzliche Schädigung eines Verfolgers in vollem Umfang auch dann einzustehen haben, wenn die Verfolgung nicht durch § 127 Abs. 1StPO gerechtfertigt war.