Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25. Juni 1996 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels geändert:
Die Beklagten zu 1) und 3) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 10.000,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 15. März 1994 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
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