OLG Oldenburg - Urteil vom 15.01.1997 (2 U 128/96) - DRsp Nr. 1998/1437
OLG Oldenburg, Urteil vom 15.01.1997 - Aktenzeichen 2 U 128/96
DRsp Nr. 1998/1437
Das zunächst von einem Assistenzarzt abgefaßte schriftliche Gutachten ist verwertbar, soweit die volle persönliche Verantwortung des vom Gericht bestellten Sachverständigen gewahrt bleibt und die Feststellung erlaubt ist, daß eine eigenverantwortliche gutachterliche Tätigkeit des bestellten Sachverständigen vorliegt (bejaht bei Zusatz "Einverstanden aufgrund persönlicher Untersuchung und eigener Urteilsbildung" sowie Unterschrift des Sachverständigen).