OLG Oldenburg - Urteil vom 14.02.1978 (Ss 27/78) - DRsp Nr. 1994/13184
OLG Oldenburg, Urteil vom 14.02.1978 - Aktenzeichen Ss 27/78
DRsp Nr. 1994/13184
Der Entzug der Fahrerlaubnis oder die Festsetzung einer selbständigen Sperre setzen nicht voraus, daß die rechtswidrige Tat im öffentlichen Verkehrsraum begangen worden ist; eine Tatbegehung außerhalb des Verkehrsraums (hier: fahrlässige Körperverletzung durch Trunkenheitsfahrt eines Soldaten in einem Kasernenbereich) reicht aus, wenn sie den Schluß auf mangelnde Eignung für das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr rechtfertigt.