OLG Oldenburg - Beschluß vom 02.10.1991 (1 Ws 196/91) - DRsp Nr. 1994/13118
OLG Oldenburg, Beschluß vom 02.10.1991 - Aktenzeichen 1 Ws 196/91
DRsp Nr. 1994/13118
»Entzieht das Berufungsgericht in einem nicht rechtskräftigen Strafverfahren endgültig die Fahrerlaubnis, ohne gleichzeitig die vorläufige Entziehung anzuordnen, so muß die nachträglich verfügte vorläufige Entziehung durch neue Tatsachen belegt werden.«