Daß ein Geschädigter seinen Schaden grundsätzlich auch dann noch auf der Grundlage der mutmaßlichen Reparaturkosten berechnen darf, wenn er das Fahrzeug unrepariert veräußert hat, steht nach der Rechtsprechung des BGH fest ... . Wenn der Kl. seinen Schaden in der Klageschrift daher auf Reparaturkostenbasis berechnet hat, obwohl er das Fahrzeug zu der Zeit bereits unrepariert weiterverkauft hatte, dann steht das im Einklang mit der Rechtsprechung. ...
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