OLG Nürnberg - Urteil vom 30.05.1985 (2 U 821/85) - DRsp Nr. 1994/12996
OLG Nürnberg, Urteil vom 30.05.1985 - Aktenzeichen 2 U 821/85
DRsp Nr. 1994/12996
Führt ein bei einem Auffahrunfall entstandener Schaden an einem Pkw, der erst 2 Monate und 11 Tage gebraucht und 2325 km gefahren worden war, zu einer erheblichen Werteinbuße, so kann der Geschädigte nicht auf Neuwagenbasis abrechnen, wenn der frühere Zustand gemäß dem Sachverständigengutachten durch eine Reparatur annähernd wiederhergestellt werden kann (hier: VW Santana).