OLG Naumburg - Urteil vom 11.12.1997 (3 U 144/96) - DRsp Nr. 1999/1800
OLG Naumburg, Urteil vom 11.12.1997 - Aktenzeichen 3 U 144/96
DRsp Nr. 1999/1800
1. Das VerbrKrG ist nicht anwendbar, wenn nach dem Inhalt eines Leasingvertrags der Leasinggegenstand für gewerbliche Zwecke angeschafft wird und nur gelegentlich für private Zwecke genutzt wird (hier: Pkw). 2. Bei vorzeitiger Kündigung eines Leasingvertrages wegen Zahlungsverzug steht dem Leasinggeber ein Schadensersatzanspruch nur dann zu, wenn dieser unter Offenlegung der Kalkulation konkret berechnet wird.